Partner-AGB

für Restaurantpartner von Beezbites

Stand: 3. September 2026

§ 1 Anbieter / Plattformbetreiber

Beezbites wird betrieben von:

Justin Milaszewski
handelnd unter Beezbites
Einzelunternehmen
Krümmeweg 46
38518 Gifhorn
Deutschland

E-Mail: [email protected]

Handelsregister: Kein Eintrag im Handelsregister (Einzelunternehmen).
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE457116420.

(nachfolgend „Plattformbetreiber“)

§ 2 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Partner-Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Partner-AGB“) gelten für die Zusammenarbeit zwischen dem Plattformbetreiber und dem Restaurantpartner (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB).

(2) Der Plattformbetreiber stellt eine digitale Vermittlungsplattform bereit. Dazu gehören Discovery und Empfehlungen, Restaurant- und Nutzerprofile, soziale Interaktionen, Posts und Medien sowie die technische Vermittlung von Bestellungen und damit verbundenen Leistungen.

(3) Der Restaurantpartner bietet über die Plattform Speisen, Getränke und sonstige Leistungen gegenüber Endkund:innen an und hält seine Händleridentität sowie ein vollständiges und aktuelles Impressum bereit.

§ 3 Rolle der Parteien / Vertrag mit Endkund:innen

(1) Verträge über Speisen, Getränke und weitere Produkte bzw. Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Restaurantpartner und den Endkund:innen zustande.

(2) Der Plattformbetreiber stellt die technische Plattform für Speisekarten, Bestellungen und — soweit über die Plattform abgewickelt — die Online-Zahlungsanbindung bereit. Er ist weder Verkäufer noch Vertragspartner des Endkundenvertrags über Speisen, Getränke oder sonstige Leistungen und handelt nicht im Namen der Endkund:innen.

(3) Der Restaurantpartner ist Verkäufer und Leistungserbringer gegenüber Endkund:innen und allein verantwortlich für Angebot, Preise, Steuern, Qualität, gesetzliche Kennzeichnungspflichten (einschließlich Allergenkennzeichnung), Erfüllung, Lieferung bzw. Abholung sowie den Kundenservice gegenüber Endkund:innen.

(4) Der Restaurantpartner bevollmächtigt den Plattformbetreiber, die über die Plattform abgegebenen Bestellangebote ausschließlich im Namen und für Rechnung des Restaurantpartners nach den vom Restaurantpartner vorab festgelegten Preisen, Verfügbarkeiten und Annahmekriterien anzunehmen. Der Plattformbetreiber besitzt keinen eigenen Entscheidungsspielraum hinsichtlich Preis, Leistungsumfang oder sonstiger wesentlicher Vertragsbedingungen und handelt nicht im Namen der Endkund:innen.

(5) Maßgeblich für Zeitpunkt und Modalitäten ist die kanalspezifische Information unmittelbar vor dem Bestell-Button. Mit Betätigung des Buttons kommt in der Regel unmittelbar ein verbindlicher Vertrag zwischen der Endkund:in und dem Restaurantpartner zustande, soweit die Benutzeroberfläche dies ausweist (z. B. „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Bestellung zahlungspflichtig absenden“). Der Plattformbetreiber nimmt die Bestellung im Sinne von Absatz 4 im Namen des Restaurantpartners an.

(6) Bei Online-Kartenzahlungen über die Plattform erfolgt die technische Verarbeitung durch Stripe. Der Plattformbetreiber erstellt die Zahlungsanforderung im Namen und für Rechnung des Restaurantpartners und übermittelt die hierfür erforderlichen Transaktionsdaten an Stripe; er tritt gegenüber Stripe ausschließlich als technischer Plattformintegrator auf. Abrechnender Händler (Settlement Merchant) und Zahlungsempfänger der einzelnen Kartenzahlung ist der jeweilige Restaurantpartner. Der Plattformbetreiber wird nicht Vertragspartei des Kaufvertrags. Zahlungsstart, Autorisierung, Zahlungserfolg oder Zahlungsfehler bestimmen für sich allein weder Zustandekommen noch Fortbestand des Endkundenvertrags; maßgeblich bleiben Absatz 5 sowie die Annahme-, Ablehnungs- und sonstige Kommunikation des Restaurantpartners.

§ 4 Onboarding und Partnerkonto

(1) Der Restaurantpartner stellt vollständige und korrekte Händler-, Vertretungs-, Kontakt-, Steuer- und Zahlungsdaten bereit und wirkt an gesetzlich erforderlichen Händlerprüfungen mit.

(2) Alle Angaben sind unverzüglich zu aktualisieren, wenn sie unrichtig oder unvollständig werden.

(3) Zugangsdaten zum Partnerkonto sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

(4) Der Restaurantpartner hält sein vollständiges und aktuelles Impressum (Händleridentität, Anschrift, Kontakt) im Partnerkonto aktuell und stellt sicher, dass es Endkund:innen im Bestellablauf über die Plattform zugänglich ist. Verbraucherinformationen (AGB, Datenschutz, Widerruf) stellt der Plattformbetreiber zentral für die Plattformnutzung bereit; der Restaurantpartner muss hierfür keine eigene Verbraucher-Website oder gesonderte Datenschutzerklärung-URL pflegen. Er kann zusätzlich eigene Verbraucherinformationen bereitstellen.

§ 5 Provision und Vergütung

(1) Der Plattformbetreiber erhält eine Provision für über die Plattform erfolgreich vermittelte Bestellungen.

(2) Die Provision beträgt vorbehaltlich einer abweichenden individuellen Vereinbarung in Textform je nach Bestellkanal, jeweils bezogen auf den im System erfassten Bestellwert (nach Rabatten, einschließlich etwaiger über die Plattform erfasster Liefer- und Servicekosten, ohne Trinkgeld, nach Stornierungen und Erstattungen; maßgeblich sind die gegenüber Endkund:innen ausgewiesenen Beträge, in der Regel einschließlich Umsatzsteuer):

  • Vor Ort / Tisch: 2,49 % zuzüglich einer Fixgebühr von 15 ct pro abgeschlossener Zahlung;
  • Lieferung und Abholung: 6,99 % zuzüglich einer Fixgebühr von 25 ct pro abgeschlossener Zahlung.

(3) Die Fixgebühr nach Absatz 2 fällt additiv zum Prozentsatz an (nicht pro einzelne Bestellung bei gemeinsamer Abrechnung). Eine Zahlung umfasst insbesondere einen Online-Checkout sowie eine Barzahlung an der Kasse für über die App vermittelte Bestellungen; bei Sammelzahlung am Tisch (z. B. Nachbestellungen mit gemeinsamer Abrechnung) wird die Fixgebühr nur einmal erhoben.

(4) Maßgeblich sind die im System des Plattformbetreibers erfassten Bestelldaten.

(5) Die in Absatz 2 und 3 genannten Provisionsbeträge verstehen sich einschließlich der gegebenenfalls gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Der Umsatzsteueranteil wird in der Abrechnung gesondert ausgewiesen. Der prozentuale Provisionsanteil wird je Zahlung auf den nächsten vollen Cent aufgerundet. Stripe-Gebühren für Kartenzahlungen trägt der Restaurantpartner zusätzlich (§ 6 Abs. 4).

§ 6 Zahlungsabwicklung

(1) Zahlungen können entweder direkt zwischen Endkund:innen und Restaurantpartner erfolgen oder über Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe).

(2) Erfolgt die Zahlungsabwicklung über die Plattform, wird die Zahlung über Stripe Connect abgewickelt (Direct Charges): Checkout Session, Payment Intent und Charge werden ausschließlich auf dem verbundenen Stripe-Konto des Restaurantpartners angelegt. Der Restaurantpartner ist Zahlungsempfänger und abrechnender Händler (Settlement Merchant); Gastgelder werden nicht über ein Stripe-Konto des Plattformbetreibers geleitet. Der Zahlungsanspruch aus der Bestellung steht dem Restaurantpartner zu.

(3) Der Restaurantpartner schließt und unterhält einen eigenen Zahlungsdienstevertrag mit Stripe. Der Plattformbetreiber ist nicht Partei dieses Vertrags und erhält im Zahlungsfluss ausschließlich seine eigene, vereinbarte Vergütung als Stripe Application Fee.

(4) Die Gebühren des Zahlungsdienstleisters (Stripe) für Kartenzahlungen trägt der Restaurantpartner; sie entstehen in der Regel am verbundenen Stripe-Konto des Restaurantpartners. Das gilt für erfolgreiche Online-Zahlungen sowie für tatsächlich angefallene und von Stripe nicht erstattete Gebühren nach Storno, Rückerstattung, Rückbuchung oder Chargeback (§ 8). Maßgeblich sind die jeweils von Stripe erhobenen Beträge; eine typische Orientierung für DE/EEA-Kartenzahlungen ist ca. 1,5 % + 0,25 € pro Zahlung. Soweit Gebühren zu eigenen fälligen Forderungen des Plattformbetreibers führen, werden sie gesondert abgerechnet und nur nach Maßgabe des § 7 Abs. 4 eingezogen.

(5) Der Plattformbetreiber hat keine Verfügungs-, Sperr-, Zurückbehaltungs- oder Auszahlungsrechte über Restaurantgelder. Stripe handelt hinsichtlich Zahlungen, Salden und Auszahlungen nach dem eigenen Vertrag mit dem Restaurantpartner. Der Plattformbetreiber kann lediglich eigene Plattformfunktionen für zukünftige Transaktionen nach diesen Partner-AGB beschränken.

(6) Der Restaurantpartner bleibt für seine steuerlichen Pflichten, ordnungsgemäße Rechnungsstellung gegenüber Endkund:innen und sonstige gesetzliche Pflichten selbst verantwortlich.

§ 7 Abrechnung und Auszahlung

(1) Bei erfolgreichen Online-Kartenzahlungen wird die Plattformprovision als Application Fee abgerechnet. Sonstige Forderungen werden gesondert abgerechnet und nicht mit Restaurantgeldern verrechnet.

(2) Abrechnungsunterlagen werden dem Restaurantpartner digital bereitgestellt (z. B. im Partnerkonto oder per E-Mail). Sie weisen bei Nachbelastungen mindestens Abrechnungszeitraum, Forderungsart, zugrunde liegende Bestell- oder Zahlungsreferenz und Betrag aus. Bei fehlgeschlagenem automatischem Einzug kann die Forderung in der Partner-Abrechnung ausgewiesen und per Rechnung oder auf einem sonst vereinbarten Zahlungsweg geltend gemacht werden.

(3) Auszahlungen an den Restaurantpartner erfolgen bei Online-Kartenzahlungen unmittelbar durch den Zahlungsdienstleister (Stripe) auf das verbundene Stripe-Konto des Restaurantpartners. Die Auszahlung auf das Bankkonto des Restaurantpartners richtet sich nach dem im Stripe-Dashboard des Restaurantpartners hinterlegten Auszahlungsrhythmus und den dort hinterlegten Bankverbindungsdaten; die Plattformprovision wird dabei bereits im Zahlungsfluss einbehalten (Application Fee). Den Auszahlungszyklus beeinflusst der Plattformbetreiber nicht.

(4) Ein Stripe Connect Account Debit ist nur aufgrund einer gesonderten Zustimmung und ausschließlich für eigene, fällige Forderungen des Plattformbetreibers zulässig. Grundsätzlich erhält der Restaurantpartner vor dem Einzug eine Abrechnung; der Einzug erfolgt frühestens einen Geschäftstag nach Zugang. Eine ausnahmsweise sofortige Nachbelastung setzt die gesonderte Vereinbarung voraus und gewährt ein unverzügliches Einwendungs- und Erstattungsrecht. Ohne gesonderte Zustimmung erfolgt kein Account Debit; die Forderung wird per Rechnung oder auf einem anderen vereinbarten Zahlungsweg geltend gemacht.

(5) Einwendungen können insbesondere per E-Mail an [email protected] erhoben werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Unberechtigt eingezogene Beträge werden unverzüglich erstattet.

§ 8 Storno, Rückerstattung und Chargebacks

(1) Stornierungen und Teilstornierungen von Bestellungen führen zu entsprechenden Provisionskorrekturen.

(2) Über Rückerstattungen an Endkund:innen entscheidet der Restaurantpartner und trägt hierfür die wirtschaftliche Verantwortung. Der Plattformbetreiber darf eine Rückerstattung ausschließlich nach einer dokumentierten, ausdrücklichen Einzelanweisung des Restaurantpartners für die konkrete Transaktion technisch auf dem verbundenen Stripe-Konto auslösen. Eine allgemeine Vorabvollmacht, ein Reverse Transfer oder eine eigenständige Verfügung des Plattformbetreibers über Restaurantgelder ist damit nicht verbunden.

(2a) Stripe-Transaktionsgebühren der ursprünglichen Kartenzahlung sowie etwaige zusätzliche Gebühren aus der Rückabwicklung (Rückerstattung/Reversal) gehen nur insoweit wirtschaftlich zu Lasten des Restaurantpartners, als sie tatsächlich angefallen und von Stripe nicht erstattet worden sind. Die Weiterbelastung erfolgt ohne Aufschlag, wird in der Abrechnung nachgewiesen und kann nur unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 per Stripe Connect Account Debit eingezogen werden.

(3) Chargebacks und Rückbuchungen werden im Direct-Charge-Modell auf dem verbundenen Stripe-Konto nach dem eigenen Stripe-Vertrag des Restaurantpartners geführt. Im Innenverhältnis trägt der Restaurantpartner die auf seine Bestellungen entfallenden Beträge und tatsächlich angefallenen Gebühren, soweit sie nicht vom Plattformbetreiber zu vertreten sind.

(4) Eigene fällige Forderungen des Plattformbetreibers aus Chargebacks oder Rückerstattungen können gesondert in Rechnung gestellt und nur unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 per Account Debit eingezogen werden.

(5) Bei Betrugsverdacht, erhöhtem Chargeback-Risiko oder Verstoß gegen diese Partner-AGB kann der Plattformbetreiber zukünftige Online-Zahlungen über die Plattform vorübergehend deaktivieren. Er kann weder bestehende Stripe-Zahlungen noch Salden oder Auszahlungen des Restaurantpartners sperren oder einbehalten.

§ 9 Pflichten des Restaurantpartners

(1) Der Restaurantpartner hält alle für sein Geschäft einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ein (Gesundheit, Lebensmittel, Jugendschutz, Preisangaben u. a.).

(2) Allergene und sonstige gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungen sind vollständig und korrekt anzugeben.

(3) Zugesagte Liefer- bzw. Abholzeiten und Verfügbarkeiten sind einzuhalten.

(4) Eine Manipulation der Plattform, die Umgehung der Provision (z. B. systematische Direktabreden zur Umgehung der Plattform) oder sonstiger missbräuchlicher Eingriff ist untersagt.

(5) Für Restaurantprofile, Speisekarten, Posts, Bilder, Videos und sonstige Discovery-Inhalte stellt der Restaurantpartner vollständige, aktuelle und rechtmäßige Informationen bereit, kennzeichnet Werbung und kommerzielle Kommunikation und verfügt über alle erforderlichen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Einwilligungsrechte.

§ 10 Ranking und Sichtbarkeit (P2B-Verordnung)

(1) Die Darstellung von Restaurantpartnern erfolgt derzeit in Verzeichnissen grundsätzlich in alphabetischer Reihenfolge. In kuratierten Bereichen (z. B. „Beliebt“, „Schnell“, „Neu“) können ergänzend insbesondere folgende Hauptparameter herangezogen werden:

  • extern bezogene Bewertungswerte (z. B. Google-Bewertungen und Bewertungsanzahl),
  • aktuelle Öffnung bzw. Verfügbarkeit,
  • Aktualität des Angebots,
  • technische Datenqualität.

(2) Künftige Änderungen der Sortierlogik (z. B. Einführung eines dynamischen Rankings) werden in dieser Regelung fortgeschrieben; die Gewichtung einzelner Parameter kann sich ändern. Eine bestimmte Platzierung in der organischen Sichtbarkeit wird nicht geschuldet.

§ 11 Werbung und Sponsored Listings

(1) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, kostenpflichtige Werbe- und Platzierungsoptionen für Restaurantpartner anzubieten (z. B. hervorgehobene Darstellung, bevorzugte Platzierung in Suchergebnissen, Bannerwerbung oder sonstige Marketingmaßnahmen).

(2) Als „Sponsored Listing“ oder vergleichbar gekennzeichnete Inhalte stellen bezahlte Platzierungen dar und werden als Werbung erkennbar gemacht.

(3) Die Buchung von Werbeleistungen erfolgt auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen oder über im Partnerkonto verfügbare Buchungstools.

(4) Der Plattformbetreiber legt die Parameter für die Darstellung von Sponsored Listings fest. Diese können insbesondere Gebote, Relevanz, Nutzerverhalten oder Performance-Kriterien umfassen.

(5) Sponsored Listings können die Sichtbarkeit innerhalb der Plattform beeinflussen und von der organischen Darstellung gemäß § 10 abweichen.

(6) Der Plattformbetreiber stellt sicher, dass bezahlte Platzierungen den gesetzlichen Transparenzanforderungen entsprechen, insbesondere nach Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht.

(7) Der Restaurantpartner ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Werbeinhalte verantwortlich und stellt den Plattformbetreiber von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen Inhalten resultieren.

(8) Ein Anspruch auf bestimmte Platzierungen, Reichweiten oder wirtschaftliche Erfolge besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 12 Bewertungen und Inhalte

(1) Der Restaurantpartner räumt dem Plattformbetreiber das für den Betrieb der Plattform erforderliche Nutzungsrecht an bereitgestellten Texten, Bildern, Marken und sonstigen Inhalten ein.

(2) Der Restaurantpartner versichert, über die erforderlichen Rechte zur Nutzung und Einbindung der Inhalte zu verfügen.

(3) Der Restaurantpartner stellt den Plattformbetreiber von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten Dritter durch vom Restaurantpartner bereitgestellte Inhalte entstehen.

(4) Soweit die Plattform Endkundenbewertungen ermöglicht, gelten ergänzend die für Verbrauchende geltenden Nutzungsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher) sowie Moderations- und Meldewege der Plattform; die Pflichten des Restaurantpartners zur Rechtmäßigkeit eigener Inhalte nach Abs. 1–3 bleiben hiervon unberührt.

§ 13 Datenzugang und Datennutzung

(1) Der Restaurantpartner erhält Zugriff auf die zur Auftragsabwicklung erforderlichen bestellbezogenen Daten sowie auf eigene Stamm-, Angebots-, Abrechnungs- und Inhaltsdaten. Soweit bereitgestellt, kann er aggregierte Leistungsdaten zu seinem Profil und seinen Discovery-Inhalten einsehen.

(1a) Kein Zugriff besteht auf personenbezogene Daten anderer Restaurantpartner, auf nicht für die Bestellung erforderliche Profildaten von Endkund:innen oder auf interne Ranking-, Sicherheits- und Moderationsdaten. Nach Vertragsende können gesetzlich aufzubewahrende oder zur Rechtsverteidigung erforderliche Daten fortbestehen; exportierbare eigene Daten werden im Rahmen der bereitgestellten Funktionen zugänglich gemacht.

(2) Der Plattformbetreiber darf aggregierte oder anonymisierte Daten zur Verbesserung der Plattform, für Statistiken und für Compliance-Zwecke auswerten, soweit keine personenbezogenen Daten oder nur in zulässiger Form verarbeitet werden. Betriebsnotwendige Auswertungen (z. B. Tisch-Speisekarten-Aktivität) erfolgen als First-Party-Verarbeitung auf der Plattform; es werden keine optionalen Marketing- oder Profiling-Tracker Dritter im Browser eingesetzt (z. B. Google Analytics oder PostHog). Betriebsnotwendige, cookieless Reichweiten- und Performance-Messung über Vercel im Rahmen des Hostings ist davon getrennt (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung).

(3) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Plattformbetreiber (einschließlich Endkund:innendaten im Rahmen der Plattformnutzung) finden sich in der Datenschutzerklärung.

(4) Zur Bereitstellung der Plattform können insbesondere folgende technische Dienstleister eingesetzt werden:

  • Supabase (Datenbank / Authentifizierung),
  • Render (Backend-Hosting),
  • Vercel (Frontend / Hosting),
  • Upstash Redis (Rate-Limiting / Missbrauchsprävention),
  • Stripe (Zahlungsabwicklung),
  • Google Workspace (E-Mail-Versand),
  • OpenRouter (KI-Funktionen im Partner-Dashboard).

(5) Eine vollständigere Übersicht der eingesetzten Dienstleister findet sich in der Datenschutzerklärung. Für die Vermittlung und Durchführung von Bestellungen verarbeiten Plattformbetreiber und Restaurantpartner personenbezogene Daten grundsätzlich als getrennte Verantwortliche für ihre jeweils eigenen Zwecke. Eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO gilt nur für konkret bezeichnete Module, in denen der Plattformbetreiber Daten nach dokumentierten Weisungen des Restaurantpartners verarbeitet; sie setzt, soweit erforderlich, eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung voraus.

(6) Verarbeitet der Restaurantpartner personenbezogene Daten von Endkund:innen, die er über die Plattform erhält (insbesondere im Zusammenhang mit Bestellungen), hat er diese ausschließlich zur Auftragsabwicklung, zum Kundenservice, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zu anderen rechtmäßigen Zwecken im eigenen Verantwortungsbereich zu nutzen. Er gibt diese Daten nicht ohne Rechtsgrundlage an Dritte weiter, beachtet gesetzliche Aufbewahrungsfristen und löscht oder anonymisiert Daten, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Betroffenenanfragen beantwortet er über die in seinem Impressum genannten Kontaktdaten; er wirkt bei Anfragen mit, die an den Plattformbetreiber gerichtet sind und den Restaurantpartner betreffen.

§ 14 Verfügbarkeit der Plattform

(1) Eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform wird nicht garantiert.

(2) Wartungen, Updates und technische Störungen können zu zeitweisen Einschränkungen führen.

§ 15 Beschwerdemanagement und Mediation (P2B)

(1) Beschwerden im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 können gerichtet werden an: [email protected].

(2) Zur ergänzenden außergerichtlichen Konfliktbeilegung zwischen Plattform und Restaurant können — soweit gesetzlich einschlägig — geeignete Mediations-/Schlichtungsstellen genutzt werden. Auf Anfrage nennen wir entsprechende Anlaufstellen.

§ 16 Haftung

(1) Der Plattformbetreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Plattformbetreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Der Restaurantpartner haftet gegenüber Endkund:innen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des mit dem Endkunden geschlossenen Vertrags.

(4) Der Restaurantpartner stellt den Plattformbetreiber von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Pflichten des Restaurantpartners gegenüber Endkund:innen oder aus rechtswidrigen Inhalten des Restaurantpartners entstehen, es sei denn, der Plattformbetreiber ist allein nach allgemeinen Gesetzen verantwortlich.

§ 17 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Plattformvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Die Parteien können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 18 Sperrung

(1) Der Plattformbetreiber kann den Zugang bei Verstößen gegen diese Partner-AGB oder geltendes Recht vorübergehend sperren.

(2) Bei schweren oder wiederholten Verstößen ist eine sofortige Sperrung oder außerordentliche Kündigung zulässig.

(3) Im Fall einer Einschränkung oder Aussetzung der Dienste erhält der Restaurantpartner spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail). Im Fall einer vollständigen Beendigung der Dienste erhält er die Begründung mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift (z. B. rechtliche Verpflichtung oder wiederholte Verstöße) (Art. 4 Verordnung (EU) 2019/1150).

§ 19 Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung von Pflichten, soweit diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen (höhere Gewalt), darunter insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Ausfälle Dritter außerhalb des Einflussbereichs oder allgemeine Internetstörungen.

§ 20 Kein Arbeitsverhältnis

Die Parteien handeln als unabhängige Unternehmer. Es wird kein Arbeitsverhältnis, keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und keine ständige Vertretung begründet.

§ 21 Änderungen der AGB

Der Plattformbetreiber kann diese Partner-AGB ändern. Änderungen teilt er dem Restaurantpartner rechtzeitig in Textform mit (z. B. per E-Mail oder Hinweis im Partnerkonto). Widerspricht der Restaurantpartner der Änderung innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich oder in Textform, gilt die geänderte Fassung nicht als vereinbart; es gelten weiter die zuletzt vom Restaurantpartner akzeptierte bzw. unverändert fortgeltende Fassung — ohne dass automatisch eine Kündigung ausgelöst wird. Kommt in der Widerspruchsfrist keine Erklärung des Restaurantpartners, kann die neue Fassung wirksam werden, sofern der Plattformbetreiber den Restaurantpartner wirksam auf diese Rechtsfolge und die Widerspruchsfrist hingewiesen hat und dies den gesetzlichen Anforderungen an AGB-Änderungen gegenüber Unternehmern entspricht.

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Restaurantpartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Partner-AGB Gifhorn.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Partner-AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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